Schulungsbestätigung nach § 5, 2.Waffengesetzdurchführungsverordnung, Waffengesetz 1996
Sachgemäßer Umgang mit Waffen
§ 5 (1) im Verfahren zur Ausstellung einer waffenrechtlichen Urkunde (WBK > Waffenbesitzkarte, WP > Waffenpass) hat sich die Behörde
davon zu überzeugen, ob der Antragsteller voraussichtlich mit Schusswaffen sachgemäß umgehen wird;
dasselbe gilt anläßlich einer Überprüfung der Verläßlichkeit (§ 25 WaffG. > alle fünf Jahre > Verwahrung der Waffen u. sachgemäßer Umgang).
§ 5 (2) Als Beweismittel für die Befähigung zum sachgemäßen Umgang mit Waffen kommt neben dem Nachweis ständigen Gebrauchs
als Dienst-, Jagd-, oder Sportwaffe (Ergebnislisten div. Schießbewerbe) insbesondere die Bestätigung eines Waffen- Gewerbetreibenden
in Betracht, wonach der Betroffene auch im - praktischen - Umgang mit (seinen) Waffen innerhalb des letzten halben Jahres geschult wurde.
Schulungsort:
4a = Versicherungsmakler
Erstschulung: Sie haben noch keinen Waffenführerschein
1.Theorie > Dauer ca. 1,5 Stunden, mit Skripten
2.Praktisches Schießen mit Leihwaffe und Munition
3. Grundlagentraining ca. 1 Stunde (Termin ist
zu vereinbaren!)
Kosten: € 65.-
Termine:
Jeden 1. Donnerstag im Monat
Zeit:
18:00 Uhr bis ca. 22:00 Uhr
inkl. Psychologisches Gutachten ? 283,20,-)
1.Theorie > Dauer ca. 1/2 Stunde
2.Praktisches Schießen mit eigener Waffe
Kosten: € 35.-
Theorie & Praktisches Schießen
auf dem Vereinsschießstand d. SSV-Felsenkeller
in Schwechat (Trainingsgelände)